AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Silke

Noltemeyer nachfolgend die Hebamme genannt.

 

Geltungsbereich:

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfänger*in.

Rechtsverhältnis:

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfänger*in sind privatrechtlicher Natur.

Umfang der Leistungen:

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahler*innen richtet sich das Leistungsangebot des Vergütungskatalog der Hebammen vom GKV-SV, nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfänger*in nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfänger*in in Rechnung.

Als Wahlleistungen können vereinbart werden: 

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

  • spezielle Laboruntersuchungen
  • Kurse (Fitnesskurse, Babymassage etc.)

Bei Versand und Erhalt einer Anmeldebestätigung zu einem Kurs (Fitnesskurse oder Babymassage) ist dies als vereinbarte Wahlleistung anzunehmen.

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.

(5) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfänger*in vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren. Diese Information sind bei den Kursen in dem Beschreibungstext auf der Homepage sowie bei Erhalt einer Anmeldebestätigung in der Email  zu entnehmen.

Abrechnung des Entgelts:

(6) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfänger*innen als Selbstzahler*innen zur Zahlung verpflichtet.

(7) Leistungsempfänger*innen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahler*innen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(8) Selbstzahler*innen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet. Bei Selbstzahler*innen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung bei Leistungen aus dem Gebührenkatalog der Hebammen vom GKV-SV. Bei Leistungen außerhalb des Gebührenkatalogs behält sich die Hebamme vor, die Kosten selbst festzulegen (Fitnesskurse, Babymassage, Partner*inanteil bei Geburtsvorbereitungskursen). Die Leistungsempfänger*in ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.

(9) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

(10) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

(11) Sofern die Leistungsempfänger*in Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.                                                                          

Kurse - speziell Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse:

(12) Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst im fortlaufenden Kurs 14, im Geburtsvorbereitungskurs am Wochenende 12 Unterrichtsstunden. Die genaue Stundenanzahl des Kurses wird in der jeweiligen Kursbeschreibung ersichtlich und kann variieren.
Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherung/ Beihilfe übernommen. Zusätzliche Stunden werden von der/den Kursteilnehmerin/Kursteilnehmern selbst getragen.

(13) Der Kurs Rückbildungsgymnastik umfasst 10 Unterrichtsstunden.
Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Kassen/ Beihilfe übernommen. Die Krankenkassen ünernehmen die Kosten, wenn der Kurs bis zum vollendenten neunten Monat nach der Geburt abgeschlossen wurde. Kursstunden die über den neunten Monat hinaus gehen, wird der Kursteilnehmer*in in Rechnung gestellt. Zusätzliche Stunden werden von der/den Kursteilnehmerin/ Kursteilnehmern selbst getragen. Die Kosten für privat Versicherte richtet sich nach der jeweiligen Privatgebührenverordnung des Bundeslandes.

(14) Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer*innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmer*in einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmer*in nicht teilgenommen hat (7,96€/Stunde).
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Bei privat Versicherten rechnet die Hebamme direkt mit der Kursteilnehmer*in ab. Die Kosten der Kursstunde orientiert sich an der jeweiligen Gebührenverordnung des Bundeslandes. 
Versäumte Kursstunden werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart.

(15) Bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare wird für den/ die Partner*in eine Kursgebühr erhoben. Eine separate Rechnung wird per Email zu gestellt. Die Kosten des Partner*innenanteil wird auf der Beschreibung des jeweiligen Kurses ausgewiesen. Versäumte Kursstunden werden nicht erstattet.

(16) Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

(17) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, wenn er in der Person des anderen liegt. Die Kündigung eines Kurse ist bis 14 Tage vor Kursbeginn ohne Gebühren möglich. Wird der Kurs später als die vereinbarten 14 Tage gekündigt, werden die vollen Gebühren, auch des Partner*innenbetrages in Rechnung gestellt.

(18) Die Hebamme behält sich vor einen in Präsens geplanten Kurs in einen digitalen Kurs umzustellen (Aufgrund des Infektionsgeschehen). 

 

Eingebrachte Sachen:

(18) In die genutzten Räumlichkeiten der Hebamme sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden. Geld und Wertsachen werden in zumutbarer Weise verwahrt. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Hebamme über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.

  • Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit Abschluss einer erfolgreichen Anmeldung in Kraft.
  • Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

 

Wahlleistungen Kurse:

Kurse Fit in der Schwangerschaft und Fit nach der Rückbildung:

1. Der Kurs umfasst 8 Unterrichtsstunden à 60 Minuten.
Der Kurs wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Kassen/ Beihilfe übernommen. 

2. Versäumt die Kursteilnehmer*in einzelne Stunden, behalte ich mir den Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmer*in nicht teilgenommen hat vor (8€/Stunde).

3. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, wenn er in der Person des anderen liegt.

4. Aus Gesundheits- oder Familiärengründen (bspw. mein eigenes Kind ist krank) halte ich mir vor, kurzfristig einzelne Kursstunden ab zu sagen und/oder zu verlegen. Ihr erhaltet in einem solchen Fall eine Nachricht per Mail von mir.

 

Kurs: Ganzkörperkräftigung nach der Schwangerschaft - Rückbildung

1. Der Kurs wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen und/ oder von den privaten Kassen/ Beihilfe übernommen. Da der Kurs von einer anderen Kursleitung (keine Hebamme und keine Physiotherapeutin) durchgeführt wird, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten nicht.

Die Kosten des Kurses sind in der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Homepage ersichtlich. Eine separate Rechnung wird zugestellt.

2. Versäumt die Kursteilnehmer*in einzelne Stunden, behält sich die Kursleitung den Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmer*in nicht teilgenommen hat, vor.

3. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, wenn er in der Person des anderen liegt. Die Kündigung eines Kurse ist bis 14 Tage vor Kursbeginn ohne Gebühren möglich. Wird der Kurs später als die vereinbarten 14 Tage gekündigt, weden die vollen Gebühren in Rechnung gestellt.

4. Aus Gesundheits- oder Familiärengründen (bspw. eigenes Kind ist krank) hält sich die Kursleiterin vor, kurzfristig einzelne Kursstunden abzusagen und/oder zu verlegen. Ihr erhaltet in einem solchen Fall eine Nachricht.

 

Datenschutz:

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.

Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

Information zur Weitergabe von Abrechnungsdaten:

Um den ständig wachsenden Verwaltungsaufwand zu minimieren und mehr Zeit für Sie zur Verfügung zu haben, wird die Abrechnung an einen verlässlichen und kompetenten Abrechnungspartner, nämlich die AZH - Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH (AZH) - übertragen. Daher erhalten Sie oder Ihre Krankenkasse für die erbrachten Hebammenleistungen eine Rechnung der AZH.

Hiermit bestätigen Sie für sich und ggf. für das/die in die Betreuung einbezogene(n) Neugeborene(n) die ausdrückliche Einwilligung zur Weiterleitung von personen- und behandlungsbezogenen Daten an die AZH. Die AZH verarbeitet und speichert die ihr übermittelten DAten zum Zweck der Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber dem Kostenträger nach geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach den jeweils geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetztes des Bundes und der Länder.

Sofern Ihre personenbezogenen Daten Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Ich willige ausdrücklich ein, dass:

  1. meine für die Abrechnung erforderlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungsangabe) soweit ggf. Daten des in die Betreuung einbezogenen Neugeborenen zum Zwecke der Abrechnung an die AZH weitergegeben werden;
  2. die AZH die abrechnungsrelevanten Daten zu diesem Zwecke erfasst, verarbeitet oder nutzt.

Insofern entbinde ich die Hebamme auch von ihrer Schweigepflicht in Bezug auf Abrechnungsrelevante Informationen.